Handelsbedingungen

Handelsbedingungen

Grundlegende Angaben:

 

Verkäufer: REPLAST PRODUKT, spol. s r.o.

Sitz der Gesellschaft: Ke Karlovu 21, PLZ 301 00, Pilsen

Id.-Nr.: 25245945

USt.Id-Nr.: CZ25245945

Gesellschaft eingetragen im Handelsregister: Kreisgericht in Pilsen, Abteilung C, Einlage 12469

Bankverbindung: ČSOB, Kontonummer 8010 – 0604731373/0300

Tel.-Nr.: +420 371 108 284

Internetseite: www.replast-plzen.com

E-Mail-Adresse:replast@replast-plzen.cz

Datenbox: juyxbm4

 

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft REPLAST PRODUKT, spol. s r.o., (nachstehend als Verkäufer bezeichnet) bilden einen unentbehrlichen Bestandteil jedes Kaufvertrags, der zwischen dem Verkäufer und natürlichen und juristischen Personen (nachstehend als Käufer bezeichnet) abgeschlossen wird. Die Vertragsparteien können auch weitere Bedingungen vereinbaren, bzw. sie können Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren. Dieses muss jedoch schriftlich im Kaufvertrag angeführt werden.

1.2. Diese Vertragsbedingungen beziehen sich nicht auf die mit dem Verbraucher abgeschlossenen Verträge im Sinne der Bestimmungen §§ 1810 des Bürgerlichen Gesetzbuches; diese Verträge richten sich nach der gesetzlichen Regelung.

1.3. Der Gegenstand des Kaufvertrags ist der Verkauf von Ware durch den Verkäufer und deren Kauf durch den Käufer unter den unten angeführten Bedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1.  Der Käufer bestellt sämtliche Ware aufgrund einer schriftlichen Bestellung, die für den Entwurf des Kaufvertrags gehalten wird und die die Spezifizierung des Produkts, die gewünschte Menge und die Verpackung des zu liefernden Produkts, den gewünschten Termin der Lieferung, die Art des Transports und den genauen Ort der Lieferung beinhalten muss. Telefonische Bestellungen, Bestellungen durch Telefax und mündliche Bestellungen müssen spätestens innerhalb von fünf Tagen schriftlich bestätigt werden.

2.2.  Der Vertrag entsteht aufgrund einer Bestätigung (Akzeptierung) der schriftlichen Bestellung seitens des Verkäufers.

 

3. Ort der Abnahme

3.1.  Die hergestellte Ware wird innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist in dem Produktionsareal des Verkäufers in Plzeň, Ke Karlovu 21, zur Abnahme vorbereitet. Der Verkäufer kümmert sich auf seine Kosten um das Aufladen der Ware in das durch den Käufer bestimmte Verkehrsmittel.

3.2.  Falls der Käufer auf seine eigenen Kosten die Beförderung selbst organisiert, ist er für die Warenbeschädigung verantwortlich, und zwar von dem Tag der Warenübernahme durch den Beförderer bis zur vollständigen Bezahlung der Ware.

3.3.  Falls der Kunde die Beförderung nicht selbst organisiert, wird die Beförderung nach der Vereinbarung mit dem Kunden durch den Verkäufer organisiert und der Käufer verpflichtet sich, die durch den Beförderer geforderten Beförderungskosten zu erstatten sowie den Preis für die Sicherstellung der Beförderung.

3.4.  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach dem Eingang der Aufforderung zur Warenabnahme zu erstatten. Falls er dieses nicht tut, hat der Verkäufer ein Recht auf die Erstattung einer Lagergebühr in der Höhe von 25,- Kč für einen m2 der eingenommenen Lagerungsfläche pro Tag.

 

4. Verpackung

4.1.  Die Ware wird je nach Sorte auf Standardpaletten (1200 x 800 mm) in der in der Preisliste angeführten Anzahl verpackt. Falls der Kunde eine atypische Verpackung wünscht, muss dieses in der Bestellung angeführt werden.

5. Preise

5.1.  Sämtliche Preise des Verkäufers sind als Vertragspreise aufgrund der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste festgelegt mit Ausnahme des Preises für eine atypische Verpackung. Der Preis für die atypische Verpackung muss gleichzeitig mit dem Kaufvertragsabschluss vereinbart werden.

5.2. Falls der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20 % des Preises für die Lieferung vereinbart. Durch die Bezahlung dieser Vertragsstrafe bleibt der Anspruch des Verkäufers auf die Erstattung der im Zusammenhang mit der Herstellung der Ware entstandenen Kosten unberührt.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1.  Die Ware wird jeweils nach der Erstattung der Rechnung geliefert, falls es keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gibt. Der Verkäufer erstellt bei der Zahlung in bar einen Steuerbeleg – eine Rechnung für den in bar bezahlten Betrag. Bei der bargeldlosen Überweisung des Betrags für die Ware erstellt der Verkäufer die sog. „Proformarechnung“ mit der Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen nach deren Erstellung, falls es keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gibt. Die Proformarechung ist kein Steuerbeleg. Unter dem Tag der Erstattung wird derjenige Tag verstanden, an dem der vereinbarte Preis dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Nach der Bezahlung erstellt der Verkäufer den Steuerbeleg – eine Rechnung, die er dem Käufer zustellt.

6.3.  Der Steuerbeleg – die Rechnung oder die Proformarechung werden an die in der Bestellung angeführte Adresse gesendet, oder an die angeführte E-Mail-Adresse. Die Auswirkungen der Zustellung treten auch in dem Fall ein, wenn die Post das Schreiben als unzustellbar zurückgibt, oder wenn der Käufer die Zustellung auf jegliche Art vereitelt.

6.4.  Falls der Käufer mit der Bezahlung der Ware im Verzug ist und falls die Ware aus diesem Grund nicht übergeben werden kann, lagert der Käufer die Ware in seinem eigenen Lager auf die Kosten des Käufers. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer alle zusätzlichen Kosten zu erstatten (Zusammenlegung und Verladung der Ware im Lager, Lagergeld in der Höhe von 25,-- Kč für einen m2 pro Tag, ggfls. vergebliche Transportleistungen), und zwar spätestens bei der Abnahme der Ware.

6.5.  Falls es nicht zur vollständigen Erstattung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung der Bestellung kommt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20 % vom vereinbarten Kaufpreis. Durch die Bezahlung dieser Vertragsstrafe bleibt der Anspruch des Verkäufers auf die Erstattung der im Zusammenhang mit der Erzeugung, Manipulation, Beförderung und Lagerung entstandenen Kosten unberührt.

6.6.  Der Verkäufer ist berechtigt, die Steuerbelege und die Proformarechnung nach der vorherigen Vereinbarung mit dem Kunden diesem per E-Mail zuzusenden.

 

7. Güte, Verantwortung für die Schäden und Garantiezeit

7.1. Für die vereinbarte Güte werden solche Produkteigenschaften gehalten, die die Anforderungen entsprechender Normen, technischer Merkblätter und technologischer Vorschriften des Verkäufers erfüllen.

7.2. Der Verkäufer hat schriftlich die Erklärung über die Übereinstimmung in Bezug auf alle angebotenen Produkte erlassen, die nach dem Gesetz Nr. 22/1997 Gbl. und nach den zusammenhängenden Verordnungen der Regierung als regulierte Produkte klassifiziert sind.

7.3. Für Güteverletzungen werden nicht geringe Abweichungen in Bezug auf Größe, Farbe und Oberfläche der Produkte gehalten, weil sie von dem Rohstoff abhängig sind – vom Rezyklat der Kabelisolierungen PVC.

7.4. Für die Produkte gewährt der Verkäufer eine Garantie in der gesetzlich festgelegten Länge. Die Garantiezeit läuft ab dem Tag der Warenübernahme.

7.5. Der Käufer ist verpflichtet, jegliche Mängel beim Verkäufer aufgrund einer schriftlichen Beanstandung zu beanstanden. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag zu beanstanden, an dem die Abnahme der Ware erfolgt ist. Andere Mängel hat der Käufer innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Feststellung der Mängel zu beanstanden. Für einen offensichtlichen Mangel wird ein Unterschied im Aussehen, in der Größe und in der Menge gehalten.

7.6. Der Käufer ist verpflichtet, den festgelegten Schaden und dessen Umfang zu beschreiben. Über die Art der Lösung der Beanstandung wird ein schriftliches Protokoll erstellt.

7.7. Der Anspruch auf die Geltendmachung von Mängeln erlischt in folgenden Fällen, ggfls. er entsteht gar nicht:

a) Der Mangel entstand durch eine unrichtige Manipulation, durch fehlerhafte Montage oder infolge einer unsachgemäßen Behandlung.

b) Zur Beschädigung kam es durch mechanische oder chemische Einflüsse nach der Warenübernahme.

c) Variationen von Farbentönen werden nicht für einen Mangel gehalten.

d) Zur Beschädigung kam es durch eine höhere Macht.

e) Es handelt sich um eine gewöhnliche Abnutzung der Ware.

7.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche beanstandete Ware getrennt bis zur Erledigung der Beanstandung aufzubewahren. Falls der Verkäufer die Beanstandung für berechtigt anerkennt, ist der Käufer verpflichtet, dem Käufer die mangelhafte Ware zurück zu übergeben.

 

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1. Der Rücktritt vom Vertrag muss eine schriftliche Form haben und er muss der anderen Vertragspartei zugestellt werden.

 

9. Lösung von Streitigkeiten

9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass sie sich bemühen werden, die aufgrund dieses abgeschlossenen Kaufvertrags entstandenen Streitigkeiten zu vermeiden.

9.2. Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch gegenseitiges Einvernehmen zu lösen. Falls es zu einem Einvernehmen nicht kommt, ist für die Verhandlung der Streitigkeit und für die betreffende Entscheidung in der Streitigkeit das entsprechende Gericht zuständig.

 

10. Allgemeine Bestimmungen:

10.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die Schriftstücke an die im Handels- oder im Geweberegister angeführten Adressen zuzustellen.  Die Vertragsparteien können die Schriftstücke auch per E-Mail zustellen. Die durch die E-Mail dem Verkäufer zuzustellenden Schriftstücke werden an die Adresse replast@replast-plzen.cz zugestellt, die für den Käufer bestimmten Schriftstücke an die in der Bestellung angeführte E-Mail-Adresse.

10.2. Bei einem durch die Post zuzustellenden Schriftstück wird das Schriftstück am dritten Arbeitstag nach dessen Absendung für zugestellt gehalten.

10.3. Die Vertragsparteien können bei dem Abschluss eines Kaufvertrags von diesen Geschäftsbedingungen abweichen. Abweichende Vereinbarungen müssen eine schriftliche Form haben und sie haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.

10.4.  Sämtliche Streitigkeiten werden nach tschechischem Recht bei dem entsprechenden Gericht in der Tschechischen Republik gelöst.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur konsequenten Verschwiegenheit hinsichtlich der Geschäftsgeheimnisse, die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffen.

11.2. Der Verkauf von Ware bzw. Dienstleistungen richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, nach der geltenden Preisliste des Verkäufers für den bestimmten Zeitraum und nach dem anfällig abgeschlossenen Rahmen- bzw. Objektkaufvertrag, dem vor allem die Erklärung über die Übereinstimmung, Technische Merkblätter und auf Verlangen des Verkäufers auch Kopien betreffender Produktzertifikate und Sicherheitsdatenblätter angelegt sind.

11.3.  Auf die in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen nicht angeführten Angelegenheiten beziehen sich entsprechende Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Gbl. – Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung, für Privatpersonen sowie für Unternehmer.

11.4.  Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen 2015 sind ab dem 1. März 2015 gültig. Alle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Form.

11.5.  Diese allgemeinen Vertragsbedingungen bilden die Anlage jedes Kaufvertrags und sie sind zugleich auf der Webseite des Verkäufers www.replast-plzen.com veröffentlicht.

 

 

 

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